Kalender
Terminkalender
Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Freitag, den 25.April 2025 um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Ehrungen
4. Berichte der Vorstandsmitglieder
5. Vorlesen der Chronik mit Berichten aus den Abteilungen
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Kassenwartes
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahlen a) 2.Vorsitzende/r
b) Kassenwart/in
c) Chronist/in
d) Pressewart/in
e) 4 Beisitzer/innen
f) 1 Kassenprüfer/in
10. Abstimmung über den Veranstaltungskalender 2025
11. Satzungsänderung
- §7 Aufgaben der Mitgliederversammlung/Punkt h/Löschung
- §8 Der Vorstand
- §10 Verfahrensvorschriften
12. Anträge
13. Verschiedenes
Anträge sind dem Vorstand mindestens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. Der Vorstand bittet alle Mitglieder um Teilnahme und pünktliches Erscheinen.
Bardenfleth, den 12.03.2025
Satzungsänderungen Mitgliederversammlung (1/3) 25.April 2025:
§ 8 Der Vorstand
Alt:
(1) Der Vorstand nach § 26 BGB - der den Verein gesetzlich vertritt - besteht aus dem
1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Des
Weiteren gehören der Schriftführer und der Chronist dem erweiterten Vorstand an.
(2) Der Vorstand wird bei seiner Arbeit durch den erweiterten Vorstand und den sieben
Beisitzern unterstützt.
(3) Die Wahlperiode für die in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vorstandsmitglieder
beträgt zwei Jahre. Es wird im jährlichen Wechsel gewählt.
(4) Der 1. Vorsitzende führt nach den Richtlinien des Vorstandes die laufenden
Geschäfte. Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes
vorzubereiten und auszuführen.
(5) Vorstandssitzungen werden nach Bedarf sowie auf Verlangen von einem Drittel der
Vorstandsmitglieder unverzüglich vom 1. Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter
anberaumt.
Neu:
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus 4 Personen, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem
2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Zusätzlich wird der Vorstand
durch einen Schriftführer und dem Chronisten erweitert.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des
Vorstands gemeinsam vertreten, wobei ein Mitglied des Vorstandes der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende sein muss. Durch Beschluss der
Mitgliederversammlung können die Vorstandsmitglieder oder einzelne von ihnen von den
Beschränkungen des § 181 BGB ganz oder teilweise befreit werden.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Es wird
im jährlichen Wechsel gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf
ihrer Amtszeit bis zur erfolgreichen Neuwahl des Vorstands im Amt. Scheidet ein
Mitglied des Vorstands während der Amtsdauer aus, kann der Vorstand für die restliche
Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied bestellen.
(4) Dem Vorstand können nur Vereinsmitglieder angehören. Die Vereinigung mehrerer
Vorstandsämter an einer Person ist zulässig.
(5) entfällt
Satzungsänderungen Mitgliederversammlung (2/3) 25.April 2025:
§ 10 Verfahrensvorschriften
Alt:
(1) Die Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen durch Veröffentlichung in der
örtlichen Presse (Nord-Westzeitung und Weserkurier) und Aushang im Vereinsschaukasten
unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag. Die
Versammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung, und wenn niemand eine
Verfahrensrüge erhebt, beschlussfähig. Die Einladung zu einer Vorstandssitzung
erfolgt schriftlich oder mündlich mindestens 3 Tage vor dem Versammlungstag.
Neu:
(1) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei
Wochen einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch Ankündigung auf der Internetseite
des Vereins (https:www.bardenfletherdg.de), durch Aushang im Schaukaten am
Vereinsgebäude und durch die Bekanntmachung der Sozial Media Kanäle des Vereins.
Satzungsänderungen Mitgliederversammlung (3/3) 25.April 2025
§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Alt:
Punkt h) Der Vorschlag über den Veranstaltungskalender eines jeden
Jahres.
Neu: Löschung
Begründung: Der Veranstaltungskalender wird ständig korrigiert und
ergänzt durch zusätzliche Aktivitäten. Versammlung ist später im
Jahr.